Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Salt-Präsident warnt im Interview«Ländliche Gebiete werden beim Glasfaserausbau zurückgeworfen»

Marc Furrer war einst Präsident der Telecom-Aufsichtsbehörde. In diesem Jahr hat er die Seiten gewechselt und ist Verwaltungsratspräsident von Salt geworden.

Hier wird Inhalt angezeigt, der zusätzliche Cookies setzt.

An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt. Falls Sie damit einverstanden sind, dass Cookies von externen Anbietern gesetzt und dadurch personenbezogene Daten an externe Anbieter übermittelt werden, können Sie alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen.

Ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stoppt die federführende Swisscom beim Glasfaserausbau in der Schweiz. Was heisst das für die Konsumentinnen und Konsumenten?

Die Pandemie hat gezeigt, dass es eine grosse Nachfrage nach hohen Bandbreiten gibt. Diese werden einerseits mit Glasfaseranschlüssen sichergestellt und andererseits durch den Mobilfunkstandard 5G. Jetzt ist der Ausbau für beide Technologien blockiert. Beim Festnetz liegt der Grund beim jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Swisscom. Beim Mobilfunk sollen rasche Verfahren zum Aufrüsten von bestehenden Antennen nicht mehr möglich sein. Meine Sorge ist deshalb, dass wir in den kommenden Jahren unsere Kapazitäten nicht mehr ausbauen können – trotz rapid steigender Nachfrage.

Betreiben Sie da nicht gerade etwas plumpe Angstmacherei?

Es liegt mir fern, den Leuten Angst zu machen. Der Konsument wird die Auswirkungen erst in zwei, drei Jahren spüren. Es besteht aber die Gefahr, dass vor allem Agglomerationen und ländliche Gebiete weiter zurückgeworfen werden. Gerade Glasfaser bietet die Möglichkeit, diese Regionen mit höheren Internetgeschwindigkeiten zu versorgen. Tatsache ist, dass es grössere Bandbreiten braucht, damit etwa die Videokonferenz während der Heimarbeit ruckelfrei funktioniert. Der Datenverbrauch verdoppelt sich jährlich. Es ist klar, dass es hier zu Problemen kommt, wenn die Netze nicht ausgebaut werden.

Salt ist beim Ausbau des Glasfasernetzes eine Zusammenarbeit mit der Swisscom eingegangen. Was bedeutet das Urteil für die Nummer drei des Landes?

Es geht mir in erster Linie um die volkswirtschaftlichen Folgen dieses Entscheids und nicht um Befindlichkeiten von einzelnen Netzanbietern. Ich erinnere daran, dass der Bundesrat im vergangenen Jahr die Strategie «Digitale Schweiz» verabschiedet hat. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stellt das Vorhaben, die digitale Umwandlung der Schweiz voranzutreiben, infrage. Das ist doch paradox. Und noch etwas anderes finde ich seltsam.

Nämlich?

Die Richter versäumten es, festzustellen, dass es in der Schweiz drei unabhängige Breitbandnetze gibt: von Swisscom, von Sunrise UPC und unseres. Das gibt es in den wenigsten Ländern. Es findet also durchaus Wettbewerb statt. Aus Konsumentensicht ist das nicht unerheblich.

Hier wird Inhalt angezeigt, der zusätzliche Cookies setzt.

An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt. Falls Sie damit einverstanden sind, dass Cookies von externen Anbietern gesetzt und dadurch personenbezogene Daten an externe Anbieter übermittelt werden, können Sie alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen.

Trotzdem dürfte für Salt die Planungssicherheit um einiges unsicherer geworden sein.

Es herrscht keine Panik. Salt ist die Partnerschaft mit der Swisscom eingegangen, um Kunden via Glasfaser zu bedienen, wo wir kein eigenes Netz haben. Das ist in den Agglomerationen und ländlichen Gebieten der Fall. Dort müssen wir sicher mit Verzögerungen beim Ausbau rechnen. In den Städten hingegen verzeichnen wir bei den Glasfaseranschlüssen ein stetiges Wachstum. Wir haben unser Potenzial noch bei weitem nicht ausgeschöpft.

«Wir sprechen von Infrastruktur und nicht von Handel mit Mineralwasser oder Möbeln.»

Dann nehmen Sie das Urteil einfach so kritiklos hin?

Das Gericht hat den Fall zu sehr unter dem Gesichtspunkt des Kartellrechts beurteilt. Beim Netzausbau geht es darum, neue Infrastruktur überhaupt zu ermöglichen und zu finanzieren. Wir sprechen dabei von Investitionen in Milliardenhöhe. Das Problem ist, dass Wettbewerbsrecht nur schwer auf Netzökonomie anzuwenden ist. Wir sprechen hier von Infrastruktur und nicht von Handel mit Mineralwasser oder Möbeln. Deshalb ist nun auch die eidgenössische Wettbewerbskommission gefordert, einen Ausweg aufzuzeigen.

Das Urteil hält vor allem fest, dass die Swisscom ihre Praxis geändert hat und so den direkten Zugang von Konkurrenten zum Glasfasernetz behindert.

Es ist unbestritten, dass die Swisscom von der anfänglich angedachten Art und Weise, das Glasfasernetz aufzubauen, abgewichen ist. Ein kleiner Anbieter könnte genauso wie Salt eine ähnliche Partnerschaft mit der Swisscom eingehen und so einen direkten Glasfaserzugang in die Haushalte erhalten.

Ein solcher Deal ist aber teuer. Den kann sich ein kleiner Betreiber im Gegensatz zu Salt kaum leisten.

Richtig. Kleine Anbieter können ja auch auf Glasfaser-Vorleistungsprodukte zurückgreifen, ohne grössere finanzielle Verpflichtungen eingehen zu müssen.

Der Winterthurer Anbieter Init7, der die Sache ins Rollen gebracht hat, sieht das anders. Das Unternehmen fühlt sich von der Swisscom bevormundet und benachteiligt.

Das ist eine Sache zwischen der Swisscom und Init7. Klar, die Wettbewerbskommission könnte eine Lex Init7 verabschieden, welche die speziellen Interessen dieses Betreibers berücksichtigt. Dann kommt aber bestimmt der nächste Anbieter und fordert ebenfalls, dass man auf seine Interessen eingeht. Das ist wenig zielführend. Ich kann nur für Salt sprechen. Wir sind bekannt dafür, dass wir knapp kalkulieren und hart verhandeln. Wir haben ein gutes Geschäft mit der Swisscom abgeschlossen, bei dem wir aber Konkurrent von Swisscom bleiben können.

Die Richter nehmen immer wieder Bezug auf den runden Tisch, den Sie seinerzeit als Präsident der Kommunikationskommission ins Leben gerufen haben. Waren Ihre Anstrengungen vergeblich?

Nein. Der runde Tisch hatte vor allem ein Ziel: den gemeinsamen Aufbau eines landesweiten Glasfasernetzes rasch in die Wege leiten, ohne dass sich die Betreiber gegenseitig behindern. Dieses Vorhaben ist in den Städten weit fortgeschritten, aber jetzt in vielen Regionen eben blockiert. Wir hatten bei unseren zahlreichen Treffen jedoch keinen Branchenstandard festgelegt, wie im Urteil angetönt wird.

«Alle Beteiligten waren sich einig, dass es ein einziges Netz braucht.»

Wie haben Sie es geschafft, Telecomanbieter und Elektrizitätswerke von der Notwendigkeit eines runden Tisches zu überzeugen?

Für sie war klar, dass sie die Initiative ergreifen müssen, weil sonst eine strenge Regulierung über das Fernmeldegesetz drohte. Alle Beteiligten waren sich einig, dass es ein einziges Netz braucht und nicht mehrere Infrastrukturen nebeneinander. Die Swisscom sollte mit den Elektrizitätswerken die Federführung beim Bau übernehmen, aber der Konkurrenz einen direkten Zugang in die Haushalte gewähren. Nur bei der Wettbewerbskommission brauchte es etwas mehr Überzeugungsarbeit.

Warum?

Die Wettbewerbshüter standen dem runden Tisch aus kartellrechtlichen Bedenken eher kritisch gegenüber. Interessanterweise nehmen die Wettbewerbshüter aber genau diesen runden Tisch nun als positive Referenz.

Wo sehen Sie das Erbe des runden Tisches?

In Deutschland streiten die Koalitionspartner über die Investitionen für ein Glasfasernetz. In den USA hat das Parlament ein Milliardenprogramm für Infrastruktur genehmigt. In beiden Ländern kommt der Staat und somit der Steuerzahler für die Kosten auf. Hier in der Schweiz fanden wir eine Lösung, für die die Anbieter bezahlen und nicht der Staat – sofern dieser uns lässt.