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Abschuss verzögertRöstis Wolfsjagd wird zum Flop

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Es war Albert Röstis bisher spektakulärster Entscheid als Bundesrat, die grosse Abschuss-Offensive gegen die Wölfe. Der Gesamtbundesrat stimmte am 1. November Röstis Antrag für eine Änderung der Jagdverordnung zu. Das Ziel: präventive Wolfsabschüsse im grossen Stil.

Doch jetzt stösst Rösti auf Widerstand. Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat die Wolfsjagd am Freitagabend teilweise gestoppt. Was im ersten Moment bloss nach einem Störmanöver klang, erweist sich jetzt für Rösti als grösseres Problem.

Warum kommt das Gericht ins Spiel?

Gestützt auf Röstis neue Jagdverordnung haben die Kantone Graubünden, Wallis, Waadt, St. Gallen und Tessin 13 Abschuss­gesuche an Röstis Bundesamt für Umwelt (Bafu) gerichtet. Mit einer Ausnahme im Tessin hat das Bafu die meisten am 27. November per Verfügung bewilligt. Insgesamt erlaubte es den präventiven Abschuss von zwölf Rudeln. Bereits am 1. Dezember begann die Jagd.

Der WWF, Birdlife Schweiz und Pro Natura haben nun Ende letzter und Anfang dieser Woche gegen einen Teil der Bafu-Verfügungen Beschwerden in St. Gallen eingereicht. Zusätzlich rufen sie auch kantonale Gerichte an.

Wollen die Umweltverbände alle Wolfabschüsse verhindern?

Nein. In St. Gallen, im Tessin und in der Waadt kann die Jagd weitergehen – und teilweise auch in Graubünden und im Wallis. Doch knapp die Hälfte der geplanten Abschüsse in den grössten «Wolfskantonen» Graubünden und Wallis steht auf der Kippe.

«Es ist nicht unsere Absicht, die Wolfsjagd flächendeckend zu stoppen», sagt Stephan Buhofer, Verantwortlicher öffentliches Recht beim WWF. Die Umweltverbände seien sich der politischen Brisanz des Themas bewusst und hätten darum nur jene Verfügungen angefochten, die bezüglich Sachverhaltungsermittlung und Rechtsanwendung am problematischsten seien. Ziel der Beschwerden sei es, die Kriterien, unter denen ganze Rudel entfernt oder Jungwölfe aus einem Rudel geschossen werden können, gerichtlich zu klären.

Was hat das Gericht bis jetzt entschieden?

Das Bundesverwaltungsgericht reagierte rasch. Noch am Freitagnachmittag hielt es fest, «dass der Beschwerde bis auf weiteres die aufschiebende Wirkung zukommt». Das heisst: Bis das Gericht materiell entscheidet, dürfen die angefochtenen Abschussverfügungen nicht ausgeführt werden. In Graubünden bekommen damit zwei ganze Rudel eine richterliche Gnadenfrist, im Wallis sind es drei – total sind das fünf der zwölf Rudel, die das Departement Rösti eliminieren will.

Rösti versus Wolf: Ein Tschechischer Wolfshund schnappt sich die Maske mit dem Bild von Bundesrat Albert Rösti, nach der Einreichung einer Petition gegen den Wolfsabschuss am 28. September 2023 in Bern.

Im Verfahrensrecht sei es die Regel, dass Beschwerden aufschiebende Wirkung hätten, sagt dazu Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Basel. Im vorliegenden Fall sei dies auch angemessen. «Wenn ein Wolf geschossen wird, ist er tot», sagt Schefer. «Sollte das Gericht später zum Schluss kommen, dass die Abschussbewilligung nicht rechtens war, kann er nicht mehr lebendig gemacht werden.»

Pikant dabei: Röstis Bafu unternahm – zur Überraschung involvierter Kreise – nicht einmal den Versuch, allfälligen Beschwerden die aufschiebende Wirkung zu entziehen.

Bis wann wird das Gericht entscheiden?

Rechtsprofessor Schefer sagt, solche Verfahren könnten «durchaus ein Jahr dauern». Zudem kann das St. Galler Urteil anschliessend (vom Departement Rösti oder den Umweltverbänden) ans Bundesgericht in Lausanne weitergezogen werden, was nochmals viel Zeit in Anspruch nehmen würde.

Die Verfahrensdauer wird für die Wolfsgegner zum Problem: Laut eidgenössischem Jagdgesetz dürfen Wölfe nur im Winter von September bis Ende Januar reguliert werden. Dass das Gericht bis Ende Januar ein Urteil fällt, ist nahezu unmöglich. Damit ist praktisch sicher: Die Eliminierung der fünf erwähnten Rudel wird sich mindestens bis in den nächsten Winter verzögern – sofern das Gericht diese Abschüsse nicht sogar ganz verbietet.

Kann das Gericht den Bundesrat übersteuern?

Die Schweiz kennt keine Verfassungsgerichtsbarkeit. Das bedeutet, dass die Gerichte sogar Bundesgesetze, die der Verfassung widersprechen, anwenden müssen. Anders ist es bei den Verordnungen des Bundesrates: Das Bundesverwaltungsgericht könnte sogar entscheiden, dass die Jagdverordnung des Bundesrats, auf die sich die Wolfsjagd stützt, nicht gesetzeskonform sei, sagt Rechtsprofessor Markus Schefer. In diesem Fall würde dem Bundesrat nichts anderes übrig bleiben, als die Verordnung zu ändern.

Alternativ könnte Rösti dann versuchen, den Gerichtsentscheid zu übersteuern, indem er dem Parlament eine Gesetzesänderung vorlegt. Das würde aber viel Zeit kosten. Zudem könnte gegen eine Gesetzesänderung das Referendum ergriffen werden.

WWF-Rechtsexperte Buhofer sagt, es sei aktuell nicht das Ziel, die Gesetzeskonformität der Jagdverordnung grundsätzlich infrage zu stellen. Die Verbände wollten aber erreichen, dass das Gericht ihre Anwendung im Lichte übergeordneten Rechts überprüfe. Die Abschussverfügungen des Bafu seien diesbezüglich zweifelhaft. «Das Bafu hat die kantonalen Gesuche nur oberflächlich geprüft.»

Was sagt Rösti zu dieser Wende?

SVP-Bundesrat Albert Rösti selber nahm am Montag zur jüngsten Entwicklung Stellung. Die Beschwerden hätten nichts mit der geänderten Jagdverordnung zu tun, sagte er am Rande der Dezembersession. Die Gerichte würden lediglich prüfen, ob das Bafu bei den Abschussverfügungen die Kriterien der Verordnung richtig angewendet habe.

Auch in der Fragestunde des Nationalrats musste Rösti Fragen zum Wolf beantworten. «Wir verfügen über ein sehr spezifisches Management und haben hier in keiner Weise eine Wolfsjagd veranstaltet», verteidigte er die Verordnung. Ein Wolfsrudel werde nur dann entfernt, wenn es für Nutztiere oder Menschen eine Gefahr darstelle.

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