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Trump-ProzessAnwalt von Pornodarstellerin Stormy Daniels befragt

Ex-Pornodarstellerin Stormy Daniels soll von Trump ein Schweigegeld von 130’000 Dollar erhalten haben (Rechts im Bild Daniels vorheriger Anwalt Michael Avenatti, Archivaufnahme von 2018).

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Im Prozess gegen den früheren US-Präsidenten Donald Trump im Zusammenhang mit Schweigegeldzahlungen an Stormy Daniels ist ein Anwalt der Pornodarstellerin befragt worden. Anwalt Keith Davidson trat übereinstimmenden US-Medienberichten am Donnerstag vor dem Gericht in New York als Zeuge auf und berichtete darüber, wie er im Präsidentschaftswahlkampf 2016 mit dem damaligen Trump-Anwalt Michael Cohen verhandelt habe. Letztendlich habe seine Klientin Daniels daraufhin zugestimmt, im Gegenzug für 130’000 Dollar Schweigegeld nicht über ihre Begegnung mit Trump zu sprechen. 

Daniels behauptet, Sex mit Trump gehabt zu haben. Trump bestreitet eine Affäre, nicht aber, dass Geld geflossen ist. In dem Verfahren – dem ersten Strafprozess gegen einen ehemaligen US-Präsidenten in der Geschichte der Vereinigten Staaten – ist Trump unter anderem wegen Fälschung von Geschäftsunterlagen angeklagt. Der 77-Jährige, der im November erneut zum US-Präsidenten gewählt werden will, hat auf nicht schuldig plädiert. Schweigevereinbarungen zwischen zwei Parteien sind nicht grundsätzlich illegal. Trump wird aber vorgeworfen, er habe die Zahlungen unrechtmässig verbucht, auf illegale Weise zu verschleiern versucht und damit andere Gesetzesverstösse vertuschen wollen.  

Nachdem Trump zum US-Präsidenten gewählt worden sei, sei ihm klar geworden, «dass unsere Aktivitäten auf irgendeine Art und Weise dem Wahlkampf von Donald Trump geholfen haben könnten», sagte Anwalt Davidson nun im Zeugenstand. Cohen habe ihn nach der Wahl zudem vielfach angerufen und sich enttäuscht gezeigt, dass ihn Trump nicht mit nach Washington genommen und mit einem Posten belohnt habe.

Der Prozess gegen Trump hatte Mitte April begonnen und könnte nach Gerichtsangaben bis zu acht Wochen dauern. Bei einer Verurteilung droht dem 77-Jährigen eine mehrjährige Gefängnisstrafe, die auch zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Trump hätte zudem die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Auch nach einer möglichen Verurteilung – und selbst im Falle einer Gefängnisstrafe – dürfte Trump bei der Präsidentschaftswahl antreten.

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DPA/jaw