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Wettbewerbskommission gegen SwisscomDas bedeutet der Glasfaser-Entscheid für die Kundschaft

Ein Mitarbeiter der Swisscom verlegt in Bellinzona Glasfaserkabel.

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Was ist passiert?

Die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) hat am Donnerstag ihre Verfügung gegen die Swisscom im sogenannten Glasfaserstreit veröffentlicht. Darin verhängt sie eine Busse von 18 Millionen Franken und macht dem staatsnahen Betrieb Auflagen beim Ausbau des schnellen Glasfasernetzes.

Welche Vorgaben machen die Wettbewerbshüter der Swisscom?

Einfach gesagt, hat die Weko verfügt, dass die Swisscom der Konkurrenz ohne Einschränkungen einen Zugang zum Glasfasernetz gewährt. So soll sichergestellt werden, dass die Mitbewerber eigene Produkte entwickeln und anbieten können, anstatt nur Angebote der Swisscom weiterzuverkaufen. Das Unternehmen muss deswegen aber die Bauweise beim Glasfasernetz ändern.

Worum geht es im Glasfaserstreit?

Der Ursprung des Konflikts reicht Jahre zurück: Zwischen 2008 und 2012 hatten sich die Telecomanbieter zusammen mit den zuständigen Bundesbehörden an einem runden Tisch geeinigt, dass beim Aufbau des neuen Glasfasernetzes alle Haushalte mit mehreren Glasfasern erschlossen werden. So sollte sichergestellt werden, dass jeder Betreiber eine separate Leitung erhält. Die Federführung beim Bau der schnellen Infrastruktur übernahm die Swisscom.

Anfang 2020 kam die Eidgenössische Wettbewerbskommission aber zum Schluss, dass sich die Swisscom nicht mehr an die Abmachung von einst hält. Der blaue Riese soll in Gebieten, welche er allein ausbaut, die Bauweise des Netzes so verändert haben, dass Wettbewerber keinen uneingeschränkten Zugang mehr zur Netzwerkinfrastruktur erhalten.

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Konkurrenten können beispielsweise die Leitungen nicht mehr eigenständig steuern und nur noch Geschwindigkeiten von höchstens 10 Gigabit pro Sekunde anbieten. Möglich sind aber 100 Gigabit pro Sekunde.

Swisscom-Konkurrenten wie Init7 aus Winterthur hatten die Wettbewerbshüter auf diese Missstände aufmerksam gemacht und damit den Stein ins Rollen gebracht. Die Wettbewerbskommission verhängte 2020 eine vorsorgliche Massnahme gegen die Swisscom, die 2022 vom Bundesgericht als höchster Instanz bestätigt wurde. Damit ist der Schweizer Marktführer verpflichtet, die alte Bauweise anzuwenden.

Was bedeutet der Weko-Entscheid für die Konsumentinnen und Konsumenten?

Die Wettbewerbshüter stellen sich auf den Standpunkt, dass sie ein Monopol der Swisscom beim Glasfasernetz verhindert haben und damit für Innovation und Angebotsvielfalt zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten sorgen.

Erwartungsgemäss bewertet die Swisscom die Situation anders: Der grösste Telecombetreiber des Landes rechnet mit einer aufwendigeren Bauweise für das Glasfasernetz. Dies führe zu mehr Tiefbauarbeiten und vor allem in ländlichen Gemeinden zu Verzögerungen.

Laut Swisscom werden bis 2030 bis zu 10 Prozent weniger Haushalte erschlossen werden können. Ursprünglich hat die Swisscom vorgesehen, bis zu diesem Zeitpunkt rund 4,1 Millionen von total 5,5 Millionen Haushalten mit Glasfaser versorgen zu können. Nun dürfte dieses Ziel gefährdet sein.

Was ist der Unterschied zwischen der früheren und der beanstandeten neuen Bauweise beim Glasfasernetz?

Ursprünglich sollte die Swisscom das Glasfasernetz nach der sogenannten Punkt-zu-Punkt-Struktur bauen. Bei dieser Bauweise wird zwischen jeder Wohnung und der nächstgelegenen Ortszentrale eine separate Glasfaser verlegt. Werden also in einem Quartier zehn Wohnungen erschlossen, liegen auch zehn Glasfasern bereit.

Seit 2020 wendet die Swisscom aber eine sogenannte Punkt-zu-Mehrpunkt-Struktur an. Bei dieser Bauweise führt von der Ortszentrale nur eine einzelne Glasfaserzuleitung in die Nähe der Wohnungen. Dort angekommen, teilt ein sogenannter «Aufspalter» das Lichtsignal auf und verteilt dieses auf mehrere Glasfasern, die dann in die Wohnungen führen. Der staatsnahe Betrieb hält fest, dass diese Technologie billiger sei und sich weltweit durchgesetzt habe.

Wie weit ist die Schweiz bei der Abdeckung mit Glasfaser?

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Hierzulande liegt die geschätzte Anzahl der genutzten Glasfaseranschlüsse bei über einer Million. Das entspricht einem Anteil von 27 Prozent aller Breitband-Abonnemente. Damit ist die Schweiz im internationalen Vergleich noch immer leicht im Rückstand. In den Ländern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) lag die Durchdringung mit Glasfaser durchschnittlich bei 41 Prozent.

Zwar ist die Schweiz besser positioniert als die meisten ihrer Nachbarländer. In 12 europäischen Ländern liegt der Anteil der Glasfaserabonnemente aber über 50 Prozent.

Ist der Entscheid der Weko endgültig?

Nein. Die Swisscom hat die Möglichkeit, die Verfügung zuerst ans Bundesverwaltungsgericht und dann ans Bundesgericht weiterzuziehen. Derzeit prüft das Unternehmen einen solchen Schritt, um keine Busse oder zumindest eine geringere Geldstrafe zahlen zu müssen. Mitunter geht die Swisscom vor Bundesgericht als Siegerin gegen die Weko hervor, wie ein aktuelles Urteil vom April 2024 zeigt. In der Regel dauern solche Verfahren Jahre, was zu Rechtsunsicherheit führt.

Welche Reaktionen gibt es auf die Verfügung der Weko?

Swisscom-Konkurrent Init7 um den Winterthurer Unternehmer Fredy Künzler, der das Verfahren der Weko gegen die Swisscom anstrengte, zeigt sich erfreut. Init7 rechnet damit, dass die Swisscom das Verdikt anficht. Das sei aber als «Rückzugsgefecht» zu werten. «Denn für die Zukunft der Schweizer Volkswirtschaft bleibt einzig relevant, dass die Glasfaser für alle offen zugänglich bleibt und von niemandem monopolisiert werden kann», teilt die Firma mit.

«Der Entscheid ist für uns eine Bestätigung des Infrastrukturwettbewerbs und schafft Rechtssicherheit für investierende Unternehmen», sagt seinerseits Andreas Waber. Er ist der Chef von Swiss Fibre Net, einer Gemeinschaftsfirma lokaler Energieversorger und Kabelnetzbetreiber.

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In den sozialen Netzwerken wiederum wundert man sich über die geringe Höhe der Busse. Diese sei für die Swisscom höchstens ein Trinkgeld, heisst es auf X (früher Twitter).